Rechner

Welcher Stundensatz trägt dein Geschäft?

Rechne rückwärts: von dem, was du zum Leben brauchst, über Versicherungen, Steuern, Betriebskosten und freie Tage bis zu den Stunden, die du wirklich abrechnen kannst. Jeder Schritt steht neben dem Ergebnis.

Eine grobe Schätzung mit vereinfachter Steuer – keine Steuerberatung. Für deine echten Zahlen frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

Was du brauchst – im Monat
Dein Geschäft
Deine Zeit

Beispiel mit den Werten links. Mit JavaScript rechnet die Seite mit deinen Angaben.

Stundensatz74,53 €netto, zzgl. USt

Tagessatz596 €ein voller Kundentag

  1. Zum Leben im Jahr (dein Netto)36.000 €
  2. + Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung10.800 €
  3. + Einkommensteuer, grob geschätzt12.000 €
  4. = Gewinn, den das Geschäft abwerfen muss58.800 €
  5. + Betriebskosten im Jahr7.200 €
  6. + Puffer für Auftragslücken und Unvorhergesehenes7.333 €
  7. = Umsatz im Jahr (6.111 € im Monat)73.333 €
  8. Arbeitstage im Jahr205
  9. Arbeitsstunden im Jahr1.640
  10. davon abrechenbar984 Std.
  11. Umsatz ÷ abrechenbare Stunden = Stundensatz74,53 €

So rechnet der Rechner

  1. Vom Netto zum Gewinn: Zu dem, was du zum Leben brauchst, kommen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Auf den Rest schätzt der Rechner die Einkommensteuer mit dem Satz, den du einträgst. Vereinfacht: Die Versicherungen mindern hier die Steuer, als wären sie voll absetzbar – in Wirklichkeit hängt das von deiner Lage ab.
  2. Vom Gewinn zum Umsatz: Dazu kommen die Kosten deines Geschäfts und ein Puffer für Monate ohne Auftrag, Rechnungen, die nicht bezahlt werden, und Unvorhergesehenes.
  3. Von der Zeit zu den abrechenbaren Stunden: Von 52 Wochen gehen Urlaub, Feiertage, Krankheit und Weiterbildung ab. Von den Arbeitsstunden ist nur ein Teil abrechenbar – der Rest ist Akquise, Angebote, Buchhaltung, E-Mails.
  4. Stundensatz: Umsatz geteilt durch abrechenbare Stunden. Der Tagessatz ist ein voller Kundentag mit deinen Arbeitsstunden.

Und die Umsatzsteuer?

Alle Beträge sind netto. Ob du auf deinen Satz Umsatzsteuer aufschlägst, hängt unter anderem davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG). Seit 2025 gilt sie bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (Überblick bei selbststaendigkeit.de, abgerufen am 20. Oktober 2026). Die Einzelheiten klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Mehr abrechenbare Stunden statt höherer Satz

Der Hebel, den viele übersehen, ist der abrechenbare Anteil: Von 60 auf 70 Prozent senkt den nötigen Stundensatz im Beispiel um rund ein Siebtel. Weniger Zeit mit Abtippen, Nachfassen und Hin-und-her-Mails ist deshalb bares Geld – genau dafür bauen wir HOLON: Buchung, Kontakt, Angebot und Projekt an einem Ort.

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